Verhalten bei extremen Wetterlagen

Verhalten bei extremen Wetterlagen

Hier die aktuellen Regelungen:

Nicht vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis können der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein.

In diesen Fällen entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren.

Bei schweren Unwettern können darüber hinaus die Schulen gemeinsam mit den Schulträgern entscheiden, den Unterricht frühzeitig zu beenden, damit die Kinder noch sicher nach Hause kommen können. In einem solchen Fall muss die Schule ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und die Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

Über eine etwaige Schließung der Schule entscheidet der Schulträger, sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (z.B. durch umfallende Bäume). Die Eltern werden in einem solchen Fall über die Schulleitungen über die bekannten Informationswege (Elternpflegschaft, Internetseite) informiert.